Wiederherstellung, Renaturierung, Entwicklung

2022 – Waldentwicklung Amberg-Sulzbach für den Landschaftspflegeverband

Im Rahmen eines Biotopverbundprojekts im Landkreis Amberg-Sulzbach wurde von der BföS Schlumprecht GmbH auf den Flächen der ehemaligen Maxhütte zwischen Sulzbach-Rosenberg und Auerbach i.d.OPf. eine Biotop- und Nutzungstypenkartierung für Waldflächen durchgeführt, wobei in Anlehnung an die Bayerische Kompensationsverordnung und der Bayerischen Biotopkartierung und des LRT-Handbuchs die Waldtypen ermittelt und Beeinträchtigungen bewertet wurden. Die Hauptbaumarten und die bestandsbildenden Baumarten  im Unterwuchs und Sonderstrukturen wie Biotop-Bäume, Totholz, Gewässer und Felsen wurden kartiert und beschrieben. Für 24 ermittelte Biotop- und Nutzungstypen wurden Pflege- und Entwicklungsvorschläge erarbeitet, damit die ehemaligen Bergbauflächen wieder Habitat und Rückzugsort für viele gefährdete Tier- und Pflanzenarten werden können.

Die vorgeschlagenen Entwicklungsmaßnahmen umfassen:

  1. Für verschiedene Hecken- und Gebüschbiotope:
  • Teilweises Zurückschneiden
  • Auf den Stock setzen älterer Bestände zu ihrer Verjüngung
  1. Für Feldgehölze und Baumreihen:
  • Entnahme gebietsfremder Arten
  • Langfristige Umwandlung in Feldgehölze mit einheimischen Arten
  • Schaffung extensiv genutzter Pufferstreifen entlang von Baumreihen
  1. Für Grünland (-brachen)
  • Extensive Bewirtschaftung
  1. Für verschieden artenreiche/ -arme Säume und Staudenfluren
  • Zulassung der natürlichen Waldentwicklung durch Sukzession
  • Oder: Wiederherstellung von Magerrasen durch Wiedereinführung von Pflegemaßnahmen wie regelmäßige Mahd oder Beweidung
  1. Für verschiedene Waldtypen (jedoch nicht für alle gleichermaßen):
  • Vermeidung von Eutrophierung aus Nachbarflächen
  • Förderung von Vernässung
  • Langfristige Entwicklung zu Quellrinnen-Auwald oder Sumpfwald
  • Erhaltung von Altbäumen
  • Förderung der vertikalen Strukturierung
  • Schaffung stufiger Waldränder
  • Langfristiger Umbau zu standortgerechten Laubwald
  • Förderung und Erhalt von Totholz
  • Schaffung lichter Strukturen durch Freistellung von Einzelbäumen
  1. Für naturnahe eutrophe Stillgewässer:
  • Erhöhung der Strukturierung von Uferlinie und Wasserkörper
  • Abflachung der Uferlinie zur Entwicklung von Flachwasserzonen
  • Initialpflanzungen von Röhricht und/oder Schwimmblattvegetation
  • Ausschluss teichwirtschaftlicher Nutzung

2022 – Renaturierung des Dinersloher Waldweiher-Komplex und des ÖFK-Gebiets Kohlplatz

Im Auftrag des Forstbetriebs Selb kartierte die BföS Schlumprecht GmbH die Flächen des Dinersloher Waldweiher-Komplex und des ÖFK-Gebiets Kohlplatz gemäß der Bayerischen Kompensationsverordnung. Die Gebiete sollen im gewerblichen Ökokonto der Bayerischen Staatsforsten bevorratet werden. Die BföS Schlumprecht GmbH schlug vielfältige Entwicklungsmaßnahmen für die verschiedenen Landnutzungstypen vor, die zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung und im Falle des ÖFK-Gebiets Kohlplatz unter anderem zu einer Verbesserung der Habitateignung für die vom Aussterben bedrohte Flussperlmuschel führen sollen.

Die vorgeschlagenen Entwicklungsmaßnahmen umfassen:

  1. Für Stillgewässer oder Maßnahmen zu deren Entwicklung:
  • Entfernung von Nadelgehölzen im Uferbereich zur Förderung einer strukturreichen Verlandungszone und insbesondere zur Entwicklung von Moor-Lebensraumtypen, deren Potenzial durch kleinflächige Torfmoos-Vorkommen gegeben ist
  • Entfernung der Aufschüttungen am Ufer der Kleingewässer
  • Abflachung der Ufer zur Entwicklung einer Flachwasserzone
  • Im Lebensraumtyp „sonstige Landröhrichte“ Entlandungsmaßnahmen im Winterhalbjahr und Renaturierung/Entwicklung/Neuanlage von Stillgewässern
  1. Für strukturarme Nadelholzforste:
  • Förderung von Torfmoosen durch teilweise Entfernung von Fichten zur Förderung eines Fichten-Moorwalds
  • Umgestaltung kleiner Gräben zur Entwicklung von Verlandungszonen und Aufstau statt Wasserableitung
  • Großflächige Vernässung und Entwicklung eines moortypischen Wasserhaushalts
  1. Für Fließgewässer:
  • Wiederherstellung der Durchgängigkeit durch Entfernung von alten, teilweise defekten Betonrohren im Gewässerlauf
  1. Zur Entwicklung artenreicher Feucht- und Nasswiesen:
  • Auf artenarmen Säumen und Staudenfluren Entwicklung von Großseggenrieden, Röhrichten, naturschutzfachlich hochwertigen Hochstauden- Kraut- und Staudenfluren, artenreiche Feucht- und Nasswiesen
  • Entfernung von Fichten, Lupinen und Brennesseln
  • Extensive Nutzung durch einschürige Mahd oder Pflegemahd
  1. Zur Entwicklung von Weichholzauwäldern
  • Neuanlage und Entwicklung gebietsheimischer Laubgebüsche und Wäldern
  • Waldumbau durch Entfernung von Fichten
  • Förderung und ggf. Anpflanzung gebietsheimischer Laubgehölze

2023 – ökologische Aufwertung im nördlichen Uferbereich eines Baggersees bei Kleinsendelbach

Für ein Pilotprojekt „Erfassung von schützenswerten Arten mit Herleitung von biodiversitätsfördernden Umgestaltungsmaßnahmen“, beauftragt von der Regierung von Oberfranken im Rahmen der Bayerischen Biodiversitätsstrategie, zur ökologischen Aufwertung von Baggerseen im Landkreis Forchheim wurde die BföS Schlumprecht GmbH mit einer faunistischen Erhebung beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Büro Fachplanung Naturschutz M. Ebertshäuser (Vegetationserhebung). Ziel des Projekts war die Erhebung und Bewertung von schützenswerten Arten und die Herleitung von Umgestaltungsmaßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt. Kartiert wurden die Vegetation, insbesondere Rote-Liste-Pflanzen und Neophyten (nicht einheimische Pflanzenarten), Vogelarten, insbesondere Wasservögel, Amphibien und Libellen. In allen untersuchten Artengruppen konnten Arten der Roten Liste nachgewiesen werden, insbesondere wurden von Frau Ebertshäuser, Fachplanung Naturschutz, viele Rote Liste-Pflanzenarten ermittelt. Gezielte Umgestaltungsmaßnahmen am Nordufer des Baggersees sollen den Lebensraum für Tierarten und Pflanzenarten verbessern und zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung des Gebiets führen.

Vorgeschlagene Entwicklungsmaßnahmen im nördlichen Uferbereich umfassen:

  1. Zur Förderung der wertgebenden Flora:
  • Wiederholte Schaffung offener Sandflächen und kleinflächiger Störstellen
  • Entfernung von Robinien
  • Erweiterung der Vorhabensfläche auf die gesamte Ausdehnung der wertgebenden Flora
  • Reduzierung des Nährstoffeintrags
  • Entfernung des Neophyten Lupine (wirkt nährstoffanreichernd)
  • Gelegentliche Mahd der Sandmagerrasen-Ebene im Westen
  1. Zum Schutz gefährdeter Vogelarten:
  • Erhaltung der Verlandungszone, Uferröhrichte und des im Norden gelegenen Waldes
  • Strukturanreicherung in der Verlandungszone und im Uferröhricht (z.B. durch kleinflächige, winterliche Mahd)
  • Verbesserung der Wasserqualität durch Umwandlung hangoberhalb gelegener Äcker in Grünland
  • Beibehaltung oder Verringerung der derzeitigen Freizeitnutzung
  1. Zum Schutz gefährdeter Reptilien:
  • Erhaltung der kleinflächigen, vegetationsarmen sandigen Stellen am Nordrand der Verlandungszone
  • Wiederherstellung bzw. Neuschaffung von sandigen Stellen bei fortschreitender Gehölzentwicklung
  1. Zum Schutz gefährdeter Amphibien:
  • Verbesserung der Laichplatzqualität der Tümpel am Waldrand durch Vertiefung und Vergrößerung, Entfernung aufkommender Vegetation und Entfernung randlicher Gehölze
  • Vermeidung von Karpfen und Graskarpfen bei der Teichbewirtschaftung wegen deren Unvereinbarkeit mit Schwimmblatt- und Unterwasserpflanzen
  1. Zum Schutz gefährdeter Libellenarten:
  • Anlage neuer vegetationsarmer Kleingewässer, sowie Vertiefung und Vergrößerung vorhandener Tümpel im nördlichen Uferbereich
  • Erhaltung der bestehenden Verlandungszone, der Uferröhrichte und des Waldes
  • Verbesserung der Wasserqualität
  • Vegetationsarme Bereiche für Pionierarten schaffen

Entfernung randlicher Gehölze und aufkommender Vegetation.