Im Jahr 2024 haben wir in und bei mehreren bestehenden Umspannwerken zoologische und vegetationskundliche Untersuchungen durchgeführt, v.a. in den geplanten Erweiterungsflächen (Umspannwerke z.B. Kleinbardorf, Windheim, Grafenrheinfeld, Müncherlbach). Eine eingehende Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange ist hierbei notwendig, v.a. aufgrund der geplanten Fällung von Bäumen oder dem Abriss von Gebäuden.
Umspannwerke und ihre Erweiterungsflächen können aufgrund von Baumhöhlen und abplatzenden Rindenbereichen potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten für artenschutzrelevante Vogelarten und Fledermausarten darstellen. Offene Bodenstellen, sandige Bereiche und Versteckmöglichkeiten können wertvolle Habitate für Reptilien sein. Werden landwirtschaftliche Flächen beansprucht, ist das Artenspektrum der Vögel unserer Agrarlandschaft zu prüfen.
Unser jeweiliger artenschutzrechtlicher Fachbeitrag beinhaltet vorgezogene Ersatzmaßnahmen (CEF) und Vermeidungsmaßnahmen, die die Basis für den landschaftspflegerischen Begleitplan und das weitere Genehmigungsverfahren bilden.