Artenschutz bei Windkraftanlagen

September 15, 2024

In zwei Untersuchungsgebieten in der Oberpfalz haben wir im Jahr 2024 artenschutzfachliche Untersuchungen durchgeführt, insbesondere zu Fledermäusen, Vögeln, kollisionsgefährdeten Großvogelarten sowie Amphibien und Reptilien, um die Auswirkungen von geplanten Windkraftanlagen auf das Arteninventar in ihrem Umfeld zu ermitteln. Hierbei haben wir in einem Fall auch eine Hubarbeitsbühne eingesetzt, um die Prüfbereiche um die WEA-Standorte überblicken zu können.

Im Umfeld der Baufelder und Zufahrtsstraßen wurden großflächig Quartierbäume und die Biotop- und Nutzungstypen der Bayer. Kompensationsverordnung kartiert.
Unser jeweiliger artenschutzrechtlicher Fachbeitrag wird vorgezogene Ersatzmaßnahmen (CEF) und Vermeidungsmaßnahmen beinhalten, die die Basis für den landschaftspflegerischen Begleitplan und das weitere Genehmigungsverfahren bilden.